Budgetausgleich

Budgetausgleich
Budgetausgleich
 
[by'dʒe-], im weiteren Sinn der haushaltsrechtliche Grundsatz, dass der Summe der öffentlichen Ausgaben eines Jahres eine gleich große Einnahmensumme (Deckungsmittel) gegenüberstehen muss (formaler Budgetausgleich). Im engeren Sinn gilt das Budget als ausgeglichen, wenn die Ausgaben durch Einnahmen aus Erwerbseinkünften und Abgaben gedeckt sind (materieller Budgetausgleich). Ein Budgetdefizit liegt dementsprechend vor, wenn ein Teil der öffentlichen Ausgaben durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt oder durch Geldschöpfung (Zentralbankkredite) finanziert wird. Ein Budgetüberschuss bedeutet, dass ein Teil der öffentlichen Einnahmen zur Schuldentilgung oder Rücklagenbildung verwendet wird. Die bewusste Abweichung vom Grundsatz des (materiellen) Budgetausgleichs im einzelnen Haushaltsjahr durch Defizit- oder Überschussbildung (negativer oder positiver Budgetsaldo) gehört zum Konzept der antizyklischen Finanzpolitik: Danach ist der Haushalt nicht jährlich, sondern über einen Konjunkturzyklus hinweg auszugleichen (zyklischer Budgetausgleich). Haushaltsplan.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Wolfgang Wilhelm — Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz Neuburg Wolfgang Wilhelm von Pfalz Neuburg (* 4. November 1578 in Neuburg an der Donau; † 20. März 1653 in Düsseldorf) war ein deutscher Reichsfürst. Er war der älteste Sohn des Pfalzgrafen und Herzogs von… …   Deutsch Wikipedia

  • Wolfgang Wilhelm (Pfalz-Neuburg) — Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz Neuburg Wolfgang Wilhelm von Pfalz Neuburg (* 4. November 1578 in Neuburg an der Donau; † 20. März 1653 in Düsseldorf) war ein deutscher Reichsfürst. Er war der älteste Sohn des Pfalzgrafen und Herzogs von… …   Deutsch Wikipedia

  • Haushaltsplan — Budget; Etat; Haushalt; Finanzplan; Topf (umgangssprachlich) * * * Haus|halts|plan 〈m. 1u〉 Gegenüberstellung der Einnahmen u. Ausgaben für ein Haushaltsjahr bei öffentl. Körperschaften (Staat, Gemeinde), Budget …   Universal-Lexikon

  • Deckungsgrundsätze — Deckungsgrundsätze,   von der Finanzwissenschaft formulierte oder im Haushaltsrecht fixierte Aussagen zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben, v. a. zur Zulässigkeit der Kreditfinanzierung. Die klassisch liberale Theorie forderte prinzipiell… …   Universal-Lexikon

  • Haavelmo-Theorem — Haavelmo Theorem,   Balanced Budget Theorem [ bælənst bʌdʒɪt ], auf T. Haavelmo zurückgehende These, dass eine Erhöhung (Senkung) der Staatsausgaben für Güter und Dienstleistungen, die durch eine gleichzeitige und beitragsgleiche Erhöhung… …   Universal-Lexikon

  • Angebotsökonomik — 1. Begriff: Die A. betont die Bedeutung der Angebotsseite; damit deutliche Gegenposition zur Betonung der Nachfrageseite im ⇡ Keynesianismus (⇡ keynesianische Positionen). Unter A. i.e.S. versteht man die ökonomische Lehre, die ausschließlich auf …   Lexikon der Economics

  • Behörde — 1. Begriff: Organ der Staatsgewalt, das auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge der äußeren Verfassung des Staates eingegliedert ist. B. sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”